Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Allgemeines
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Gegenstand aller Verträge mit Michael Seidl, unter der Namensbezeichnung casariso bzw. casariso.com, im folgenden als Auftragnehmer bezeichnet.
Sind diese vom Vertragspartner einmal zur Kenntnis genommen worden, gelten diese auch für alle nachfolgenden Geschäftsbeziehungen, ohne dass darauf ausdrücklich verwiesen werden muss.

2. Zahlung und Zahlungsverzug
Alle Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Fälligkeit zu bezahlen. Ist die Zahlung bis zum 30. Tag ab Fälligkeit nicht eingelangt, behält sich der Auftragnehmer vor, nach schriftlicher Verständigung allfällige Leistungen einzustellen und eventuelle Zugänge zu Web/Mail/Datenservern zu sperren. Zusätzlich fallen bereits ab dem 14. Tag Zinsen in der Höhe von 15 % per anno an.

3. Kostenvoranschläge
Für Kostenvoranschläge wird keine Gewährleistung übernommen. Erweist sich eine beträchtliche Kostenüberschreitung (ab 15% der Auftragssumme), so hat der Vertragspartner das Recht gem. §1170a Abs.2 ABGB vom Vertrag unter Vergütung der bereits geleisteten Arbeit zurückzutreten.

4. Haftung
Der Auftragnehmer lehnt jede Haftung für gesetzeswidrige Inhalte der in Auftrag gegebenen Produkte ab. Der Vertragspartner hat diese mit aller Sorgfalt zu prüfen. Da es dem Auftragnehmer wichtig ist, nicht mit rechtswidrigen Inhalten in Verbindung gebracht zu werden, behält sich der Auftragnehmer im Falle eines möglichen gesetzlichen Verstoßes alle rechtlichen Schritte vor- insbesondere eine fristlose Kündigung des Vertragsverhältnisses.

Der Auftragnehmer übernimmt ferner keine Haftung für Schäden die durch leicht fahrlässiges Handeln entstanden sind sowie für Leistungen oder Verfügbarkeiten, bei denen er sich Drittanbietern bedient. Dies gilt insbesondere für die Verfügbarkeit und fehlerfreie Funktion von Webservern. Der Auftragnehmer verpflichtet sich jedoch, auf Fehlermeldungen des Auftraggebers innerhalb von 6 Stunden innerhalb der Geschäftszeit zu reagieren.

5. Änderungen
Die Kosten einer Auftragsänderung hat der Auftragsgeber in vollem Ausmaß zu tragen.

6. Kündigung
Die Kündigung eines Dauerschuldverhältnisses kann von beiden Seiten ohne Angaben von Gründen unter Beachtung einer einmonatigen Kündigungsfrist erfolgen. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.

Eine fristlose Kündigung ist nur bei Vorliegen wichtiger Gründe, die in der Person des Vertragspartners liegen, möglich.

Wichtige Gründe sind insbesondere:
Schäden durch grob fahrlässiges Handeln
Erhebliche Preiserhöhungen (ab 15%) seitens des Auftragsnehmers
Mehrmaliges Nichteinhalten der Zahlungsfristen
Weitergabe von vertraulichen Daten
Gesetzeswidrige Inhalte der in Auftrag gegebenen Produkte (siehe Pkt 4 - Haftung)
Grob fahrlässige oder vorsätzliche Schädigung eines Vertragspartner

Im Fall der berechtigten Kündigung durch den Auftragnehmer, hat der Vertragspartner Aufwendungen die bis dahin getätigt wurden zu ersetzen. Darunter fällt auch die eventuelle Anschaffung von für diesen Auftrag nicht abdingbaren Geräten, von denen der Auftragnehmer in sonstiger Weise keine Verwendung hat.

Bei Kündigung/Stornierung eines Zielschuldverhältnisses seitens des Auftragsgebers sind der bisher geleistete Arbeitsaufwand sowie eventuelle Materialkosten zu begleichen, mindestens jedoch 30% der Auftragssumme.

7. Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsregeln. Mängelrügen sind schriftlich an den Auftragnehmer zu übermitteln.

Der Auftragnehmer übernimmt keine Gewähr, dass Software allen Anforderungen des Auftraggebers entspricht, es sei denn, diese sind ausdrücklich Inhalt des Vertrages.

8. Servicearbeiten
Servicearbeiten sind generell als Dienstleistungen zu betrachten. Sofern diese nicht ausdrücklich im Werkvertrag inkludiert sind oder nichts anderes vereinbart ist, gilt für diese ein Stundensatz, der aus unserer aktuellen Preisliste zu entnehmen ist.

9. Urheberrecht und Nutzung von Software
Alle Urheberrechte über die vereinbarten Leistungen stehen dem Auftragnehmer bzw. dessen Lizenzgebern zu. Der Auftraggeber erhält das Recht, die Software gegen Bezahlung zu seinen eigenen Zwecken zu nutzen. Es wird ausschließlich eine Werknutzungsbewilligung erworben.

10. Daten
Daten, die der Vertragspartner vom Auftragsnehmer erhält, sind mit aller Sorgfalt zu verwahren, so dass kein Dritter Zugang zu diesen hat. Bei Fahrlässigkeit haftet der Auftraggeber.

Sollte es bei der Anwendung von Zugangsdaten zum Web/Mail/Datenbankserver zu einer Schädigung des Bereiches des Auftragnehmers kommen, ist der Auftraggeber verpflichtet diesen unverzüglich zu verständigen. Wurde eine solche Schädigung verschuldet, behält sich der Auftragnehmer eine Verrechnung der angefallenen Wiederherstellungskosten vor.

11. Sonstiges
Es gilt als vereinbart, dass die e-Mailform als beiderseitig anerkannte schriftliche Verständigung anerkannt wird. Etwaige Rechnung oder Informationen werden im PDF-Format bereitsgestellt. Das dazugehörige Programm kann kostenlos unter http://www.adobe.de heruntergeladen werden. Die betreffenden Logfiles gelten als Nachweis. Ebenso ist eine Verständigung über Fax möglich. Das Faxprotokoll gilt als Nachweis.

Wien, 2002-01-01


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